Hennef, 15. September 2023 – In einer bewegenden Veranstaltung wurde die Gesamtschule Hennef-West offiziell als "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" ausgezeichnet.
Die Titelverleihung war ein bedeutender Meilenstein in der zehnjährigen Geschichte der Gesamtschule Hennef-West und Würdigung des ehrgeizigen Engagements, rassistische und diskriminierende Vorurteile aus dem Schulalltag zu verbannen und eine Atmosphäre der Offenheit und Akzeptanz zu schaffen.
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Hennef-West,
der erste Abschnitt des Schuljahres 2023/24 endet in der kommenden Woche mit der Klassenfahrt- und Projektwoche der Schule bevor alle in der Schule aktiven Menschen in die Herbstferien starten werden. Allen Klassen und Jahrgängen, die auf große Fahrt gehen, wünsche ich viele neue Eindrücke, bei der Projektarbeit in den anderen Klassen gutes Gelingen bei den projektorientierten Themen.
Ganz herzlichen Dank an Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, für die wie immer in den letzten Jahren wertschätzende Zusammenarbeit Ihrerseits mit unserer Schule.
Darüber hinaus möchte ich Sie über Termine bis zu den Weihnachtsferien informieren:
Termine
Ich bitte um Beachtung folgender Termine:
Beachten Sie bitte, dass in dieser Projektwoche der Projektunterricht, der in der Schule stattfindet gegen 13.15 Uhr endet. Der Nachmittagsunterricht entfällt also, es sei denn die Tutorenteams haben mit ihren Klassen eine ganztägige außerschulische Veranstaltung geplant. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Tutorenteams der Klasse Ihres Kindes.
Sollten Ihre Kinder an diesem Tag Dienste im Rahmen der Veranstaltung übernehmen sollen, werden diese Kinder persönlich von Kolleg*innen bzw. Tutor*innen angesprochen. Für alle anderen Kinder besteht keine Teilnahmepflicht an diesem Samstag.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien im Namen der gesamten Lehrerschaft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen gez. Alfred Scholemann
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
seit dem 12.08.2020 befinden sich die weiterführenden Schulen in NRW in dem am 03.08.2020 vom MSB und der Landesregierung vorgegebenen Regelbetrieb.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern und natürlich auch bei allen Eltern für das kooperative Miteinander in den letzten zweieinhalb Wochen nach Schuljahresbeginn, aber auch vor den Ferien bedanken – auch in Bezug auf das Tragen eines MNS im Unterricht.
Wir sind stolz darauf, dass der Schulstart an unserer Schule unter den derzeit schwierigen Umständen so reibungslos und erfolgreich verlaufen ist. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, indem Sie Ihre Kinder auf die veränderte Unterrichts- und Schulsituation eingestellt und uns bei der Umsetzung der Regelungen unterstützt haben.
Wie alle Leserinnen und Leser entweder aus der Presse oder aus Interviews mit Politikern der Landesregierung seit dem vergangenen Donnerstag erfahren haben, wird die für die weiterführenden Schulen beschlossene Maskenpflicht (Mund-Nase-Schutz) im Unterricht ab dem 01.09.2020 aufgehoben. Bis zum heutigen Montag, 31.08.2020, liegen den Schulen keine darüber hinaus gehenden Informationen vor, wie in der konkreten Situation vor Ort mit der Aufhebung der Mund-Nase-Schutz-Pflicht in den Schulen umzugehen ist.
So ist bei allen Beteiligten eine große Verunsicherung aufgrund der veränderten Unterrichtsbedingungen festzustellen. Sei es, dass ein Teil der Eltern und ihre Kinder sich aufgrund der veränderten Rechtslage ungeschützt fühlen bzw. ein anderer Teil der Eltern und Kinder froh ist, dass der MNS als Einschränkung bei der Kommunikation im Unterricht entfällt.
Auch die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer verunsichert die veränderte Regelung ab dem 01.09.2020, insbesondere bei einem Regelschulbetrieb mit bis zu 30 Schülerinnen und Schülern im Unterrichtsraum. Das MSB sieht zurzeit den Regelunterricht mit ganzen Klassenstärken als Normalfall an.
Anders als viele andere Schulen sind wir bis jetzt in der Lage, den gesamten Unterricht als Präsenzunterricht anzubieten. Das liegt vor allem daran, dass sehr viele unserer Kolleginnen und Kollegen, die als Risikopatient*innen gelten und damit das Recht haben, von der Erteilung des Präsenzunterrichts befreit zu werden, keinen Gebrauch davon gemacht haben. Dies wiederum haben alle ausschließlich unter der Voraussetzung getan, dass die Maskenpflicht im Unterricht besteht.
Die Aufhebung dieser Pflicht ab dem 01.09.2020 stellt uns vor ein Problem.
Nachvollziehbarer Weise möchten die oben genannten Lehrerinnen und Lehrer sich gesundheitlich weiterhin bestmöglich geschützt fühlen. Dies geht nach derzeitigem Forschungs- und unserem Kenntnisstand am besten durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in einem geschlossenen Raum.
Daher bitten wir die Schülerinnen und Schüler darum, weiterhin im Unterricht der betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Genaueres dazu erfahren Sie/erfahrt ihr in der beigefügten zusätzlichen Information. Bitte unterstützen Sie uns/unterstützt uns bei unserem Anliegen.
Weiterhin bitte ich um Beachtung folgender Regeln:
Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
Wir empfehlen deshalb Ihnen, sehr geehrte Eltern, unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass Ihr Kinde bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Es gilt weiterhin die wichtigste Prämisse: Schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es sich krank fühlt.
Ich wünsche der gesamten Schulgemeinschaft, dass wir diese Krise gemeinsam meistern und vor allem natürlich, dass wir alle gesund bleiben.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Für die Schulgemeinschaft der GE Hennef-West:
Alfred Scholemann (Schulleiter)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach nunmehr 8 Unterrichtstagen seit Schulstart nach den Ferien möchte ich mich ausdrücklich bei Eltern und Schülerinnen und Schülern bedanken, die in dieser Zeit sorgsam dafür gesorgt haben, dass wir die Regelungen zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes so gut auf dem Schulgelände und den Gebäuden während der Unterrichtszeit umsetzen konnten.
Mein Dank gilt auch den Lehrerinnen und Lehrern, die selbstverständlich, da wo es notwendig ist, ein „kurzzeitiges Verschnaufen“ von der Maskenpflicht ermöglichen.
Aufgrund der hohen Temperaturen in der Zeit seit Schulbeginn haben wir bis einschließlich dem 20.08.2020 einen Sonderstundenplan mit verkürzten Stundenplänen für alle Klassen ermöglicht. Auch hierzu habe ich viele positive Rückmeldungen erhalten.
Da die Wetterverhältnisse sich in der kommenden Woche zunehmend normalisieren, ist der „Hitzefrei-Erlass“ ab der kommenden Woche nicht mehr anwendbar.
Ab Montag, dem 24.08.2020, findet somit der reguläre Unterricht nach Stundenplan ohne Verkürzung statt. Montag, Mittwoch und Donnerstag endet damit im Regelfall der Unterricht um 15.35 Uhr, am Dienstag und Freitag ist für die Klassen 5 – 10 Unterrichtsende um 13.15 Uhr. Die Oberstufenkurse finden auch an den Kurztagen über die Zeit von 13.15 Uhr hinaus nach Plan statt. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern entnehmen dem individuellen Stundenplan der Schülerinnen und Schüler das jeweilige Unterrichtsende.
Nachdem die Schule hierzu Fragen erhalten hat, möchte ich an dieser Stelle noch eine grundsätzliche Information zur Teilnahme am Sportunterricht geben, die sich an den Aussagen des MSB und der Landesregierung NRW orientieren.
Die Sportfachkonferenz hat seit Beginn des Schuljahres ein Hygienekonzept entwickelt, dass sich an den Vorgaben des Ministeriums orientiert und den Musterhygieneplan des „Landeszentrums Gesundheit des Landes NRW“ berücksichtigt.
Im Einzelnen wurden Maßnahmen unter Einbezug des Schulträgers nach Vorgaben des Landes umgesetzt:
Alle Sportfachkollegen verfügen über dieses Hygienekonzept und sind aufgefordert dies umzusetzen. Bei Fragen zum vollständigen Konzept hat sich der Fachkonferenzvorsitzende Herr Henning Dobler bereit erklärt, für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Es gelten für den Sportunterricht an Schulen keine anderen Regelungen bezüglich der Befreiung von der Teilnahme als in allen anderen Fächern.
Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen gibt es die Möglichkeit einer Unterrichtsbefreiung durch die Eltern. Diese ist aber explizit nicht auf ein Fach z.B. Sport beschränkt.
Eine Entschuldigung im Sinne von „Wegen Corona darf mein Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen“ ist nicht zulässig. Auch auf persönliche Meinungen gegründete Aussagen, „Aereosole können sich auch draußen länger in der Luft halten“, haben keine Entschuldigungsrelevanz.
Bezüglich der Aerosole sogar in Sporthallen liegt folgende Aussage vor:
Zum Sport in Sporthallen hat die Stadt Hennef umfangreiche Untersuchungen in allen Sporthallen durchgeführt. Die Lüftungssysteme sind voll funktionstüchtig und transportieren in ausreichender Weise mögliche Aerosole ab.
Bei der verpflichtenden schriftlichen Mitteilung über die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht, müssen die Eltern darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Hilfreich ist es, wenn sich die Eltern dazu bei ihrem Arzt/Ärztin rückversichern. Im Zweifel kann die Schule Atteste oder amtsärztliche Gutachten einholen.
Ebenso gilt die Regelung zum Schutz vorerkrankter Angehöriger in häuslicher Gemeinschaft mit dem Schüler bzw. der Schülerin.
Hier noch einmal der Passus aus dem Schreiben des MSB:
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.
Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und Angehörigen sowie allen in der Schule tätigen Personen weiterhin eine infektionsfreie Zeit.
Bitte beachten Sie die nach wie vor geltende Regelung, dass erkrankte Schülerinnen und Schüler der Schule fernbleiben sollen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Alfred Scholemann (Schulleiter)
Hennef, 14.08.2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die weiterhin zu erwartenden Außentemperaturen in der kommenden Woche in einer Größenordnung von ca. 30 °C in Verbindung mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit, sowie den heute in allen Klassenräumen durch Messung festgestellten hohen Raumtemperaturen hat sich die Gesamtschule Hennef-West dazu entschlossen, auch in der kommenden Woche nach einem vom Regelunterricht abweichenden Zeitplan Präsenzunterricht zu erteilen.
Die erhöhten Temperaturen in Verbindung mit der dauerhaften Benutzung des Mund-Nase-Schutzes für Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht rechtfertigen ein entsprechendes Vorgehen im Rahmen des Erlasses zu Regelungen des Umsetzens des „hitzefrei“.
Die Schülerinnen und Schüler wurden heute bereits über die Regelung in der kommenden Woche durch die Tutorenteams informiert.
In der kommenden Woche findet der Unterricht wie folgt statt:
Kurzstunden, inklusive 5-Minuten-Wechselpausen
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1. Stunde |
8.10 – 8.40 Uhr
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2. Stunde |
8.45 – 9.15 Uhr
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3. Stunde |
9:20 – 9:55 Uhr
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9:55 – 10.15 Uhr
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4. Stunde |
10:15 – 10: 45 Uhr
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5. Stunde |
10:50 – 11: 20 Uhr
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6. Stunde |
11:25 – 11.55 Uhr
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11:55 – 12.15 Uhr
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8. Stunde |
12.15 - 12.45 Uhr
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9. Stunde |
12.45 – 13.15 Uhr
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Für die Schulgemeinschaft der GE Hennef-West: Alfred Scholemann (Schulleiter)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zu meiner Mitteilung vom vergangenen Freitag, möchte ich Ihnen/euch ergänzende Informationen geben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat mit Mitteilung vom 03.08.2020 eine Regelbeschulung nach den Sommerferien verbindlich festgelegt. Dementsprechend werden zum Schulbeginn am 12.08.2020 für die Schülerbeförderung im Rhein-Sieg-Kreis alle bis dato verfügbaren Fahrzeuge und Personale der Verkehrsunternehmen eingesetzt. Die RSVG und die RVK führen alle Verstärkerfahrten nach Fahrplan durch.
Im Hintergrund wird darüber hinaus eine zahlenmäßig begrenzte „Einsatzreserve“ der Verkehrsunternehmen RVK und RSVG zur Verfügung stehen, um möglichst zeitnah größere Kapazitätsprobleme bei der Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum morgendlichen Unterrichtsbeginn, aber auch nach Unterrichtsende (insbesondere bei Schulen mit nur einer Hauptunterrichtsendzeit) lösen zu können.
Konkret setzen RVK und RSVG ab dem 12.08.2020 neben den ohnehin bekannten Regelungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie folgende Maßnahmen um:
Grundsätzlich werden zum Schuljahresbeginn somit alle vorhandenen Kapazitäten der Verkehrsunternehmen „auf die Straße gebracht“ und geeignete Maßnahmen ergriffen, um eine Schülerbeförderung auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie sicher zu stellen…
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