Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

seit dem 12.08.2020 befinden sich die weiterführenden Schulen in NRW in dem am 03.08.2020 vom MSB und der Landesregierung vorgegebenen Regelbetrieb.

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern und natürlich auch bei allen Eltern für das kooperative Miteinander in den letzten zweieinhalb Wochen nach Schuljahresbeginn, aber auch vor den Ferien bedanken – auch in Bezug auf das Tragen eines MNS im Unterricht.

Wir sind stolz darauf, dass der Schulstart an unserer Schule unter den derzeit schwierigen Umständen so reibungslos und erfolgreich verlaufen ist. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, indem Sie Ihre Kinder auf die veränderte Unterrichts- und Schulsituation eingestellt und uns bei der Umsetzung der Regelungen unterstützt haben.

Wie alle Leserinnen und Leser entweder aus der Presse oder aus Interviews mit Politikern der Landesregierung seit dem vergangenen Donnerstag erfahren haben, wird die für die weiterführenden Schulen beschlossene Maskenpflicht (Mund-Nase-Schutz) im Unterricht ab dem 01.09.2020 aufgehoben. Bis zum heutigen Montag, 31.08.2020, liegen den Schulen keine darüber hinaus gehenden Informationen vor, wie in der konkreten Situation vor Ort mit der Aufhebung der Mund-Nase-Schutz-Pflicht in den Schulen umzugehen ist.

So ist bei allen Beteiligten eine große Verunsicherung aufgrund der veränderten Unterrichtsbedingungen festzustellen. Sei es, dass ein Teil der Eltern und ihre Kinder sich aufgrund der veränderten Rechtslage ungeschützt fühlen bzw. ein anderer Teil der Eltern und Kinder froh ist, dass der MNS als Einschränkung bei der Kommunikation im Unterricht entfällt.

Auch die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer verunsichert die veränderte Regelung ab dem 01.09.2020, insbesondere bei einem Regelschulbetrieb mit bis zu 30 Schülerinnen und Schülern im Unterrichtsraum. Das MSB sieht zurzeit den Regelunterricht mit ganzen Klassenstärken als Normalfall an.

Anders als viele andere Schulen sind wir bis jetzt in der Lage, den gesamten Unterricht als Präsenzunterricht anzubieten. Das liegt vor allem daran, dass sehr viele unserer Kolleginnen und Kollegen, die als Risikopatient*innen gelten und damit das Recht haben, von der Erteilung des Präsenzunterrichts befreit zu werden, keinen Gebrauch davon gemacht haben. Dies wiederum haben alle ausschließlich unter der Voraussetzung getan, dass die Maskenpflicht im Unterricht besteht.

Die Aufhebung dieser Pflicht ab dem 01.09.2020 stellt uns vor ein Problem.

Nachvollziehbarer Weise möchten die oben genannten Lehrerinnen und Lehrer sich gesundheitlich weiterhin bestmöglich geschützt fühlen. Dies geht nach derzeitigem Forschungs- und unserem Kenntnisstand am besten durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in einem geschlossenen Raum.

Daher bitten wir die Schülerinnen und Schüler darum, weiterhin im Unterricht der betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Genaueres dazu erfahren Sie/erfahrt ihr in der beigefügten zusätzlichen Information. Bitte unterstützen Sie uns/unterstützt uns bei unserem Anliegen.

 

Weiterhin bitte ich um Beachtung folgender Regeln:

 

  1. Der Mund-Nase-Schutz ist von allen Schülerinnen und Schülern mitzuführen und zwingend außerhalb des Unterrichtes auf dem gesamten Schulgelände und natürlich im Schulgebäude zu tragen.
  2. Eltern und ihre Kinder sorgen dafür, dass MNS in ausreichender Zahl bei den Schülerinnen und Schülern vorhanden sind. Die Ausgabe von Ersatz-MNS durch das Sekretariat ist auf Einzelfälle z.B. bei Beschädigungen beschränkt.
  3. Die Schule behält sich vor, Schülerinnen und Schüler, die keinen MNS mit sich führen bzw. diesen nach 1.) nicht benutzen, vom laufenden Unterrichtsbetrieb mit dem Hinweis auszuschließen, einen MNS zu besorgen. Ansonsten ist der schulische Ablauf (MNS auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Unterrichts zu tragen) nach den ministeriellen Vorgaben nicht gewährleistet. Bei wiederholter Missachtung der ministeriellen Vorgabe können weitergehende Maßnahmen im Sinne des §53 des SchulG ausgesprochen werden.
  4. Selbstverständlich ist es weiterhin allen Schülerinnen und Schülern erlaubt, den MNS auch im Unterricht zu tragen.
  5. Die Kiosk- und Mensaregeln bleiben bestehen.
  6. Die Regelungen bezüglich der Unterrichtsteilnahme vorerkrankter Schülerinnen und Schüler und vorerkrankter Angehöriger im gleichen Haushalt bleiben bestehen (siehe meine Informationen aus Update 6).
  7. Vorgehen in Schule bei Ansteckungsverdacht:
  • Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.

Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.

  • Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören.

Wir empfehlen deshalb Ihnen, sehr geehrte Eltern, unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass Ihr Kinde bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

 

Es gilt weiterhin die wichtigste Prämisse: Schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es sich krank fühlt.

Ich wünsche der gesamten Schulgemeinschaft, dass wir diese Krise gemeinsam meistern und vor allem natürlich, dass wir alle gesund bleiben.

Vielen Dank für ihr Verständnis.

Für die Schulgemeinschaft der GE Hennef-West:  

 

Alfred Scholemann (Schulleiter)