Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach nunmehr 8 Unterrichtstagen seit Schulstart nach den Ferien möchte ich mich ausdrücklich bei Eltern und Schülerinnen und Schülern bedanken, die in dieser Zeit sorgsam dafür gesorgt haben, dass wir die Regelungen zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes so gut auf dem Schulgelände und den Gebäuden während der Unterrichtszeit umsetzen konnten.

Mein Dank gilt auch den Lehrerinnen und Lehrern, die selbstverständlich, da wo es notwendig ist, ein „kurzzeitiges Verschnaufen“ von der Maskenpflicht ermöglichen.

Aufgrund der hohen Temperaturen in der Zeit seit Schulbeginn haben wir bis einschließlich dem 20.08.2020 einen Sonderstundenplan mit verkürzten Stundenplänen für alle Klassen ermöglicht. Auch hierzu habe ich viele positive Rückmeldungen erhalten.

Da die Wetterverhältnisse sich in der kommenden Woche zunehmend normalisieren, ist der „Hitzefrei-Erlass“ ab der kommenden Woche nicht mehr anwendbar.

 

  1. Unterrichtszeiten ab dem 24.08.2020

Ab Montag, dem 24.08.2020, findet somit der reguläre Unterricht nach Stundenplan ohne Verkürzung statt. Montag, Mittwoch und Donnerstag endet damit im Regelfall der Unterricht um 15.35 Uhr, am Dienstag und Freitag ist für die Klassen 5 – 10 Unterrichtsende um 13.15 Uhr. Die Oberstufenkurse finden auch an den Kurztagen über die Zeit von 13.15 Uhr hinaus nach Plan statt. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern entnehmen dem individuellen Stundenplan der Schülerinnen und Schüler das jeweilige Unterrichtsende.

 

  1. Sportunterricht als reguläres Unterrichtsfach

Nachdem die Schule hierzu Fragen erhalten hat, möchte ich an dieser Stelle noch eine grundsätzliche Information zur Teilnahme am Sportunterricht geben, die sich an den Aussagen des MSB und der Landesregierung NRW orientieren.

Die Sportfachkonferenz hat seit Beginn des Schuljahres ein Hygienekonzept entwickelt, dass sich an den Vorgaben des Ministeriums orientiert und den Musterhygieneplan des „Landeszentrums Gesundheit des Landes NRW“ berücksichtigt.

Im Einzelnen wurden Maßnahmen unter Einbezug des Schulträgers nach Vorgaben des Landes umgesetzt:

  1. Sport im Freien bis zu den Herbstferien
  2. Regelung beim Umkleiden ggf. unter Berücksichtigung des Tragens eines MNS.
  3. Wege zum Sport im Freien
  4. Händewaschen oder Handdesinfektion
  5. Nutzung der Außensportanlagen des Schulcampus
  6. Aussetzung des Schwimmunterrichts (jetzt Sportunterricht im Freien).
  7. Anpassung der Unterrichtsinhalte im Freien sowie Umstellung des Unterrichtsplans

Alle Sportfachkollegen verfügen über dieses Hygienekonzept und sind aufgefordert dies umzusetzen. Bei Fragen zum vollständigen Konzept hat sich der Fachkonferenzvorsitzende Herr Henning Dobler bereit erklärt, für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Es gelten für den Sportunterricht an Schulen keine anderen Regelungen bezüglich der Befreiung von der Teilnahme als in allen anderen Fächern.

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen gibt es die Möglichkeit einer Unterrichtsbefreiung durch die Eltern. Diese ist aber explizit nicht auf ein Fach z.B. Sport beschränkt.

Eine Entschuldigung im Sinne von „Wegen Corona darf mein Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen“ ist nicht zulässig. Auch auf persönliche Meinungen gegründete Aussagen, „Aereosole können sich auch draußen länger in der Luft halten“, haben keine Entschuldigungsrelevanz.

Bezüglich der Aerosole sogar in Sporthallen liegt folgende Aussage vor:

Zum Sport in Sporthallen hat die Stadt Hennef umfangreiche Untersuchungen in allen Sporthallen durchgeführt. Die Lüftungssysteme sind voll funktionstüchtig und transportieren in ausreichender Weise mögliche Aerosole ab.

Bei der verpflichtenden schriftlichen Mitteilung über die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht, müssen die Eltern darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Hilfreich ist es, wenn sich die Eltern dazu bei ihrem Arzt/Ärztin rückversichern. Im Zweifel kann die Schule Atteste oder amtsärztliche Gutachten einholen.

Ebenso gilt die Regelung zum Schutz vorerkrankter Angehöriger in häuslicher Gemeinschaft mit dem Schüler bzw. der Schülerin.

Hier noch einmal der Passus aus dem Schreiben des MSB:

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und Angehörigen sowie allen in der Schule tätigen Personen weiterhin eine infektionsfreie Zeit.

Bitte beachten Sie die nach wie vor geltende Regelung, dass erkrankte Schülerinnen und Schüler der Schule fernbleiben sollen.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen

 

 

Alfred Scholemann (Schulleiter)