In Klasse 7 startet der Wahlpflichtunterricht. Schülerinnen und Schüler wählen dazu aus verschiedenen Fachbereichen einen aus, in dem sie dann bis zum Ende der Sekundarstufe I im Kurssystem bleiben werden. Im Vorfeld werden die Eltern und Kinder umfassend und individuell beraten.
Fachbereiche Wahlpflicht:
Die Sprachenfolge an der Gesamtschule Hennef-West wird von dem Gedanken geprägt, möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu höheren Bildungsabschlüssen zu führen und ihre Neugier auf das Erlernen einer Fremdsprache zu wecken.
Schüleraustausche mit Partnerschulen im Ausland finden statt. So gibt es zum Beispiel einen Austausche mit einer Partnerschule in Spanien (Erasmus + Programm) für die Jahrgänge 8-10 und einen Austausch mit Foley, Alabama für die Jahrgänge 9-EF. Eine Skifreizeit wird für die Jahrgänge 7-9 angeboten.
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Diese Prüfungen finden im zweiten Halbjahr atatt. Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
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Der wesentliche Unterschied zum herkömmlichen Schulsystem besteht darin, dass bei der Gesamtschule die Differenzierung in die Schule verlagert wird und nicht mehr zwischen verschiedenen Schulformen besteht. Nach der 10. Klasse kann an die Gesamtschule eine gymnasiale Oberstufe anschließen, während ein Teil der Schülerinnen und Schüler in berufliche Ausbildungsgänge außerhalb der Gesamtschule wechselt.
In den Jahrgängen 5-8 werden die Schülerinnen und Schüler nicht versetzt, sondern gehen in die nächste Jahrgangsstufe über.
Eventuell werden aufgrund von Veränderungen bei den festgestellten Leistungen Zuweisungen in den E-Kursen und G-Kursen korrigiert.
Vom Jahrgang 9 in den Jahrgang 10 erfolgt eine erste Versetzung: Es gilt folgende Regelung nach APO-SI § 28 (2) und § 40 (3).
1. Die Leistungen in den Fächern M, D dürfen maximal einmal mangelhaft sein und in maximal einem weiteren Fach (E und alle anderen Fächer) nicht ausreichend sein.
2. Bei einer weiteren mangelhaften Leistung besteht die Möglichkeit, durch eine bestandene Nachprüfung in einem der mangelhaften Fächer die Versetzung zu erreichen.
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 werden folgende Abschlüsse vergeben:
Wer die Abschlussbedingungen für den eESA am Ende des Jahrganges nicht erfüllt, erhält durch die Versetzung von 9 nach 10 den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). |
Ausgleichsregelungen:
1. Bei MSA und MSA-Q darf ein Fach der Fächergruppe 1 auch ein Fach der Fächergruppe 2 ausgleichen, aber nicht umgekehrt.
2. Jedes Fach darf nur einmal als Ausgleich herangezogen werden.
Nachprüfungsregelungen:
1. Eine Nachprüfung ist maximal in einem Fach möglich.
2. Eine Nachprüfung ist nur zum Erwerb eines Abschlusses möglich, nicht um eine Ausgleichsregelung zu erreichen d. h zur Verbesserung der Note die eine Minderleistung ist.
3. Eine Nachprüfung von ungenügenden Leistungen ist ausgeschlossen (keine NP bei Note 6).
4. Eine Nachprüfung nach Jahrgangsstufe 10 ist den Fächern der Zentralen Prüfung (D, M, E) nicht möglich.
Hier finden Sie die Zusammenfassung im PDF-Format zum Download.
Anmeldung für die Klassen 5
Liebe Eltern der Grundschülerinnen und Grundschüler der 4. Klassen,
wir freuen uns Sie mit Ihren Kindern zur Anmeldung an unserer Schule im Februar begrüßen zu dürfen.
Für die Anmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind mit, da wir im Rahmen der Anmeldung ein persönliches Gespräch mit Eltern und Schülern führen möchten!
Außerdem benötigen Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen:
In Kopie:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Zeugnis der Grundschule der Klassen 3.2 und 4.1
- Grundschulempfehlung
- Kompetenzbogen der Grundschule 3/4
- bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsbeschluss