Nutzungsordnung für das SelbstLernZentrum der GEHW und des SGH 

I. Nutzer und Öffnungszeiten

Das SLZ ist täglich während der normalen Unterrichtszeiten geöffnet. Im SLZ werden Medien und Computer für alle Schülerinnen und Schüler der GEHW und des SGH ab der Jahrgangsstufe 9 bereitgestellt. Die Jahrgangsstufe 8 kann unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers das SLZ nutzen. 

II. Verhalten im Selbstlernzentrum

1. Das SLZ dient dem eigenverantwortlichen und konzentrierten Lesen und Arbeiten. Die ruhige Atmosphäre sollte von allen Nutzerinnen und Nutzern respektiert werden. Gäste, die die Ruhe stören, können von der Aufsicht des Raumes verwiesen werden.

2. Unser SLZ ist auf die Mithilfe ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer angewiesen, um während der gesamten Schulzeit geöffnet zu sein. Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SLZs ist wie allen Menschen an unseren Schulen höflich und respektvoll zu begegnen, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

3. Alle Nutzerinnen und Nutzer sollen sich in einem sauberen und gepflegten SLZ wohlfühlen können. Daher sind Essen und Trinken sowie Kaugummikauen im SLZ untersagt.

4Damit Durchgangswege frei bleiben, werden vor Betreten des SLZs Jacken und Taschen im Vorraum, an der Garderobe oder, falls möglich, im Klassenzimmer abgelegt.

5. Die Nutzung von Handys/Smartphones ist im SLZ grundsätzlich nicht gestattet, damit niemand gestört wird.

III. Mediennutzung

1. Die Nutzerinnen und Nutzer des SLZ sind verpflichtet, pfleglich mit den Medien und der Einrichtung umzugehen. Es dürfen keinerlei Notizen in den Medien gemacht werden. Sollten Medien beschädigt zurückgegeben werden, sind die Entleiherinnen und Entleiher zum Ersatz des Mediums verpflichtet. Nur so können wir sicherstellen, dass die teuren Medien auch dauerhaft allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. 

2. Nach der Nutzung sind die Medien selbstständig wieder an den Ort der Entnahme zurückzustellen, damit auch der Nächste sie wiederfindet. 

3. Bis auf einige Ausnahmen dürfen alle Medien des SLZ gegen Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Bibliotheksausweises entliehen werden. Die Ausleihfristen betragen für Bücher 4 Wochen, für Zeitschriften und DVDs  2 Wochen. Präsenzmedien wie Abiturhilfen werden nur in Ausnahmefällen entliehen. 

4. Schachspiele und Puzzles werden gegen Vorlage des Schülerausweises ausgegeben und dürfen nur im SLZ benutzt werden.

5. DVDs dürfen nur entsprechend der Altersfreigabe ausgeliehen werden. 

 

IV. Computernutzung

 

1. Datenschutzbestimmungen und Passwörter

  1. Die Nutzer schulischer digitaler Endgeräte melden sich bei der Anmeldung an und ab. Die Ausleihe bzw. Nutzung der schuleigenen Geräte wird an der Anmeldung protokolliert.
  2. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe melden ihre privaten Endgeräte im schuleigenen WLAN mit einer individuellen Nutzererkennung an.
  3. Passwörter sind geheim zu halten. Die Nutzung der Nutzerkennung Anderer ist untersagt.
  4. Die Nutzung wird automatisch protokolliert; die Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen behandelt und nicht weitergegeben.

2. Nutzungsberechtigungen und Pflichten

  1. Die Nutzung digitaler Medien im Bereich des Selbstlernzentrums (in den Klassen- und Computerräumen) dient allein schulischen Zwecken.
  2. Private Endgeräte dürfen nichts an das LAN angeschlossen werden.
  3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, des Urheberrechts, des Persönlichkeitsrechts und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
  4. Es ist nicht gestattet, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische, verfassungsfeindliche oder sonstige jugendgefährdende Inhalte aufzurufen, zu versenden oder zu verbreiten.
  5. Beim Versenden und Veröffentlichen von Informationen sind die allgemeinen Umgangsformen zu beachten.
  6. In die Hard- und Softwareinstallationen und -konfigurationen darf nicht eingegriffen werden. Störungen und Schäden sind sofort der Aufsicht zu melden.
  7. Mit den Geräten, insbesondere den ausleihbaren Notebooks, ist pfleglich umzugehen. Bei mutwilligen Beschädigungen müssen die Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen.

3. Datenspeicherung und -sicherung

  1. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, auf Schulrechnern Daten auf dem zur Verfügung stehenden Netzlaufwerk zu speichern. Dabei ist zu beachten, dass die Daten dort jederzeit von Dritten eingesehen und auch gelöscht werden können.
  2. Zum Austausch von Daten zwischen verschiedenen Endgeräten, die nicht im Schulnetz sind, können das persönliche Archiv oder Austauschordner in Fronter, ggf. OneDrive bzw. bei Tablets die ownCloud genutzt werden.
  3. Das Speichern größerer Datenmengen ist zu vermeiden (insbesondere Audio- und Videodateien).
  4. Es besteht kein Recht auf Datensicherung.
  5. Es dürfen keine Installationsdateien (z.B. .exe oder .msi) gespeichert werden.
  6. Das Ausdrucken von 3 Blättern ist am zentralen Drucker der Bibliothek kostenfrei, bei weiteren Blättern wird um eine Spende für das Papier gebeten.

4. Internetnutzung

  1. Es dürfen wederVertragsverhältnisse eingegangen noch kostenpflichtige Internetdienste abgerufen werden.
  2. Es ist nicht gestattet, zu versuchen den Internetfilter zu umgehen.
  3. Die Schule ist nicht für die über ihren Zugang abrufbaren Inhalte Dritter verantwortlich.

V. Maßnahmen bei Verstoß gegen die Nutzungsordnung

 

Schülerinnen und Schüler, die gegen die Nutzungsordnung oder die Anweisungen der Aufsicht verstoßen, können von der weiteren Nutzung des SLZ ausgeschlossen werden.