Bildungs- und Teilhabepaket nach § 34 SGB XII

Sie beziehen SGB II vom Jobcenter Rhein-Sieg oder Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe nach SGB XII vom Sozialamt?

Dann können Sie zu folgende Leistungen einen Antrag bei Frau Freyaldenhoven stellen:

• Klassenfahrten/ eintägige Schulausflüge

(komplette Übernahme der tatsächlichen Kosten)

• Schulbeförderung

(ab 5 km Entfernung zwischen Schule und Wohnsitz)

• Lernförderung (Nachhilfe)

(max. 35 Zeitstunden pro Fach/ pro Schuljahr)

• Mittagessen

(mit einem 1€ Eigenanteil)

• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

(max. 10,- € monatlich (bzw. 120,- € im Jahr)

• Schulbedarf

(1. August 70,- €, 1. Februar 30,- €)

 

Formulare

 Hauptantrag

 

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Teilhabe-sozial-kulturell

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Ausflüge_Klassenfahrten

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Lernförderung LRS

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Mittagessen

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Lernförderung

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Teilhabe an kulturellem Leben

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