Mitteilungen
21.09.2023
RUNDSCHREIBEN AN ALLE ELTERN
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Hennef-West,
der erste Abschnitt des Schuljahres 2023/24 endet in der kommenden Woche mit der Klassenfahrt- und Projektwoche der Schule bevor alle in der Schule aktiven Menschen in die Herbstferien starten werden. Allen Klassen und Jahrgängen, die auf große Fahrt gehen, wünsche ich viele neue Eindrücke, bei der Projektarbeit in den anderen Klassen gutes Gelingen bei den projektorientierten Themen.
Ganz herzlichen Dank an Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, für die wie immer in den letzten Jahren wertschätzende Zusammenarbeit Ihrerseits mit unserer Schule.
Darüber hinaus möchte ich Sie über Termine bis zu den Weihnachtsferien informieren:
Termine
Ich bitte um Beachtung folgender Termine:
- Woche vom 25.09. – 29.09.2023 Projekt- und Fahrtenwoche. Sicherlich ist mit Ihnen und den Klassen durch die jeweiligen Tutorenteams bereits abgesprochen, welche Klassen nicht eine Klassenfahrt unternehmen und welche thematischen Projekte und/oder Tagesaktivitäten in diesen Klassen stattfinden.
Beachten Sie bitte, dass in dieser Projektwoche der Projektunterricht, der in der Schule stattfindet gegen 13.15 Uhr endet. Der Nachmittagsunterricht entfällt also, es sei denn die Tutorenteams haben mit ihren Klassen eine ganztägige außerschulische Veranstaltung geplant. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Tutorenteams der Klasse Ihres Kindes.
- Herbstferien vom Montag, 02.10.2023 bis Freitag, 13.10.2023.
- Die erste ganztägige schulinterne Fortbildung (SchiLF) findet am Mittwoch, 18.10.2023 zu dem Thema „Digitalität in der Schule“ statt. An diesem Tag findet kein Unterricht Für die Schülerinnen und Schüler gilt der 18.10.2023 als Studientag, bei dem selbstständig Unterrichtsthemen nach Themenstellung der Fachlehrkräfte erarbeitet werden.
- Samstag, 28.10.2023 „Tag der offenen Tür“ von 10.30 – 13.30 Uhr am Standort Fritz-Jacobi-Straße (auch für den Jahrgang 5).
Sollten Ihre Kinder an diesem Tag Dienste im Rahmen der Veranstaltung übernehmen sollen, werden diese Kinder persönlich von Kolleg*innen bzw. Tutor*innen angesprochen. Für alle anderen Kinder besteht keine Teilnahmepflicht an diesem Samstag.
- Die pädagogischen Quartalskonferenzen finden am Montag, 30.10.23 und Dienstag, 31.10.23 nachmittags und am Donnerstag, 02.11.23 ganztägig statt. Der Nachmittagsunterricht am 30.10.23 und der Unterricht am 02.11.23 entfallen. Für die Schülerinnen und Schüler gilt der 02.11.23 als Studientag, bei dem selbstständig Unterrichtsthemen nach Themenstellung der Fachlehrkräfte erarbeitet werden (s. oben). Bitte beachten Sie, dass am Mittwoch, den 01.11.23 aufgrund des Feiertages „Allerheiligen“ unterrichtsfrei ist.
- Die Eltern-Schüler-Sprechzeiten finden am Mittwoch, 08.11.2023 von 12.00 – 18.00 Uhr statt. Unterrichtsschluss ist um 11.30 Uhr. Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant, die Sprechzeiten in Präsenz durchzuführen. Detaillierte Informationen zum Sprechtag erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben. Sollten sich hierzu aufgrund rechtlicher Vorgaben Änderungen ergeben, werde ich Sie rechtzeitig darüber informieren.
- Am Donnerstag, 16.11.2023 findet der nächste pädagogische Nachmittag statt. Der Unterricht endet an diesen Tagen nach der 6. Stunde.
- Bitte merken Sie sich vor: Die schuleigene Praktikumsmesse mit vielen Austellerbetrieben ist für Dienstag, den 05.12.2023 Genauere Informationen werden rechtzeitig vor Durchführung bekannt gegeben.
- Am Mittwoch, dem 06.12.2023 findet eine ganztägige Lehrerfortbildung zu einem Thema der Schul- und Unterrichtsentwicklung statt. An diesem Tag findet kein Unterricht Für die Schülerinnen und Schüler gilt der 06.12.23 als Studientag, bei dem selbstständig Unterrichtsthemen nach Themenstellung der Fachlehrkräfte erarbeitet werden (s. oben).
- Weihnachtsferien von Donnerstag, 21.12.2023 bis Freitag, 05.01.2024.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien im Namen der gesamten Lehrerschaft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen gez. Alfred Scholemann
24.08.2022
RUNDSCHREIBEN AN ALLE ELTERN
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Hennef-West,
erfreulicherweise ist die Zahl der Corona-Fälle zurzeit im schulischen Kontext überschaubar. Ich bitte Sie darum, auch weiterhin sehr aufmerksam evtl. auftretende Krankheitssymptome Ihrer Kinder ernst zu nehmen und ggf. bei Symptomen auf den Schulbesuch Ihrer Kinder zu verzichten.
Nutzen Sie bitte – wenn notwendig – auch die von der Schule zur Verfügung gestellten Selbsttests zum Ausschluss einer Corona-Erkrankung Ihres Kindes. Vielen Dank für ihre Mitwirkung in dieser Angelegenheit.
Darüber hinaus möchte ich Sie über Termine bis zu den Weihnachtsferien informieren:
Termine
Ich bitte um Beachtung folgender Termine:
- Die erste ganztägige schulinterne Fortbildung (SchiLF) findet am 01.09.2022 zu einem wichtigen Thema der Schulentwicklung statt (Terminbeschluss Schulkonferenz im Mai 2022). An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler gilt der 01.09.22 als Studientag, bei dem selbstständig Unterrichtsthemen nach Themenstellung der Fachlehrkräfte erarbeitet werden.
- Schulpflegschaft: Donnerstag, 08.09.2022 ab 19.00 Uhr in der Aula Fritz-Jacobi-Straße (Teilnehmer*innen sind die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bzw. Jahrgangspflegschaftsvertretungen)
- Am 14.09.2022 und 14.11.2022 finden pädagogische Nachmittage (Eltern-Schüler-Lehrer) statt (Beschluss Schulkonferenz vom 09.06.16). Der Unterricht endet an diesen Tagen nach der 6. Stunde. Alle Eltern sind herzlich eingeladen im Rahmen des Eltern-Schüler-Lehrer-Arbeitskreises mitzumachen und damit die Qualität der pädagogischen Arbeit an unserer Schule zu sichern bzw. zu erhöhen.
- Schulkonferenz Montag, dem 19.09.22 um 18.00 Uhr in der Aula Wehrstraße statt. Die Eltern-Mitglieder der Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaft gewählte und zu diesem Termin schriftlich eingeladen.
- Samstag, 24.09.2022 „Tag der offenen Tür“ von 09.30 – 13.00 Uhr am Standort Wehrstraße (Jahrgang 5) und ab 10.00 Uhr am Standort Fritz-Jacobi-Straße (EF), so dass man vorab bei der Eröffnung in der Wehrstraße dabei sein kann.
Sollten Ihre Kinder an diesem Tag Dienste im Rahmen der Veranstaltung übernehmen sollen, werden diese Kinder persönlich von Kolleg*innen bzw. Tutor*innen angesprochen. Für alle anderen Kinder besteht keine Teilnahmepflicht an diesem Samstag.
- Woche vom 26.09. – 30.09.2022 Projekt- und Fahrtenwoche. Sicherlich ist mit Ihnen und den Klassen durch die jeweiligen Tutorenteams bereits abgesprochen, welche Klassen nicht eine Klassenfahrt unternehmen und welche thematischen Projekte und/oder Tagesaktivitäten in diesen Klassen stattfinden.
Beachten Sie bitte, dass in dieser Projektwoche der Projektunterricht, der in der Schule stattfindet gegen 13.15 Uhr endet. Der Nachmittagsunterricht entfällt also, es sei denn die Tutorenteams haben mit ihren Klassen eine ganztägige außerschulische Veranstaltung geplant. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Tutorenteams der Klasse Ihres Kindes.
- Herbstferien vom Montag, 03.10.2022 bis Freitag, 14.10.2022.
- Donnerstag, 20.10.2022 Betriebsausflug des Lehrerkollegiums: Unterrichtsende für alle Schüler*innen ist nach der 4. Stunde um 11.30 Uhr.
- Die pädagogischen Quartalskonferenzen finden am Dienstag, 25.10.22 nachmittags, am Mittwoch, 26.10.22 ab 13.30 Uhr und am Donnerstag, 27.10.22 ganztägig statt. Der Nachmittagsunterricht am 26.10.22 und der Unterricht am 27.10.22 entfallen. Für die Schülerinnen und Schüler gilt der 27.10.22 als Studientag, bei dem selbstständig Unterrichtsthemen nach Themenstellung der Fachlehrkräfte erarbeitet werden (s. oben).
- Die Eltern-Schüler-Sprechzeiten finden am Mittwoch, 09.11.2022 von 12.00 – 18.00 Uhr statt. Unterrichtsschluss ist um 11.30 Uhr. Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant, die Sprechzeiten in Präsenz durchzuführen. Detaillierte Informationen zum Sprechtag erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben. Sollten sich hierzu aufgrund rechtlicher Vorgaben Änderungen ergeben, werde ich Sie rechtzeitig darüber informieren.
- Bitte merken Sie sich vor: Die schuleigene Praktikumsmesse mit vielen Austellerbetrieben ist für Dienstag, den 29.11.2022 Genauere Informationen werden rechtzeitig vor Durchführung bekannt gegeben.
- Am Mittwoch, dem 30.11.2022 findet eine ganztägige Lehrerfortbildung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte statt (Vorgabe des Landes NRW, Terminbeschluss Schulkonferenz im Mai 2022). An diesem Tag findet kein Unterricht Für die Schülerinnen und Schüler gilt der 30.11.22 als Studientag, bei dem selbstständig Unterrichtsthemen nach Themenstellung der Fachlehrkräfte erarbeitet werden (s. oben).
- Weihnachtsferien von Freitag, 23.12.2022 bis Freitag, 06.01.2023
„TAG DER OFFENEN TÜR“:
Am 24.09.2022 findet der „Tag der offenen Tür“ für Schüler*innen statt, die im Schuljahr 2023/24 in unserer Schule in der Klasse 5 bzw. im Jahrgang EF der gymnasialen Oberstufe starten möchten. Das Planungsteam rund um den Abteilungsleiter 1 Herrn Schraut, Frau Wöhler und die didaktische Leiterin Frau Hammer-Braß, sowie das Oberstufenteam um den Abteilungsleiter 3 (Oberstufenkoordinator) Herrn Ständer haben gemeinsam mit dem Kollegium ein „Corona-konformes“ Format für den Tag der offenen Tür entwickelt.
Unser „Tag der offenen Tür“ bietet interessierten Schüler*innen und den Eltern an beiden Standorten einen interessanten Einblick in den schulischen Alltag der GEHW (Standort: Wehrstraße 09.30 – 13.00 Uhr, Standort Fritz-Jacobi-Straße ab 10.00 Uhr). Sowohl die Grundschulen als auch die ortsansässige Presse ist über diesen Termin informiert. Wir würden uns außerdem freuen, wenn Sie als Eltern ebenfalls interessierte Personen über dieses Angebot informieren würden.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien im Namen der gesamten Lehrerschaft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen gez. Alfred Scholemann
RUNDSCHREIBEN AN ALLE ELTERN
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
für die nächsten Tage sind wieder sehr hohe Temperaturen für unsere Region angekündigt.
Aufgrund dessen hat die GE Hennef-West entschieden, am Mittwoch, 24.08.2022 und Donnerstag, 25.08.2022 den Unterrichtstag in Kurzstunden stattfinden zu lassen, so dass die Schüler*innen nach der 6. Stunde um 13.15 Uhr entlassen werden können. Alle Unterrichtsstunden des Schultages werden in 30 Minuteneinheiten erteilt. Kein Fach fällt aus. (siehe Tabelle unten)
Für die Klassen 5 -10 wird auf Wunsch und nach Bedarf der Familien eine Betreuung am Nachmittag an diesen Tagen zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie für Ihr Kind diesbezüglich Bedarf haben, geben Sie bitte der Klassenleitung Ihres Kindes bis spätestens morgen, Dienstag, 23.08.2022, eine entsprechende Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Alfred Scholemann, LGeD und Anja Weber GeD‘
Kurzstunden
1. Stunde |
8.10 – 8.40 Uhr
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2. Stunde |
8.45 – 9.15 Uhr
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3. Stunde |
9:20 – 9:55 Uhr
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1. PAUSE |
9:55 – 10.15 Uhr
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4. Stunde |
10:15 – 10: 45 Uhr
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5. Stunde |
10:50 – 11: 20 Uhr
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6. Stunde |
11:25 – 11.55 Uhr
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2. Pause |
11:55 – 12.15 Uhr
|
8. Stunde |
12.15 - 12.45 Uhr
|
9. Stunde |
12.50 – 13.15 Uhr
|
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der GEHW,
seit einigen Tagen erreichen uns Informationen, die uns alle in große Sorge versetzen und belasten: der Krieg in der Ukraine.
Ein Teil unserer Schülerinnen und Schüler haben ihre Familien und Freunde in der Ukraine und in Russland, für sie muss diese Zeit jetzt sehr, sehr schwer sein.
Wir fühlen mit euch und sind mit unseren Gedanken bei euch.
Gleichzeitig beobachten wir auch die Situation hier bei uns sehr genau.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, als Schule unsere Schülerinnen und Schüler über die aktuellen Ereignisse zu informieren, aufzuklären und zu unterstützen.“
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich möchte mit diesem kurzen Elternbrief alle Schüler*innen und Sie als Eltern darauf aufmerksam machen, dass mit Schulmail vom 17.02.2022 die Regelungen zum Testbetrieb in den Schulen ab dem 28.02.2022 angepasst werden.
Die für die weiterführenden Schulen gültigen Änderungen ab dem 28.02.2022 aus der Schulmail habe ich hier angefügt:
- Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. (…) Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren).
- Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.
- Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests) fortgeführt.
Ich begrüße es, wenn Schülerinnen und Schüler – selbstverständlich nach persönlicher Entscheidung jedes Einzelnen – von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, weiterhin freiwillig an den Selbsttests teilzunehmen.
Ich danke Ihnen und euch für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und hoffe, dass wir Schritt für Schritt aus der „Corona-Pandemie“ in die Normalität zurückkehren können.
Mit freundlichen Grüßen gez. Alfred Scholemann
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich möchte mit diesem kurzen Elternbrief alle Schüler*innen und Sie als Eltern darauf aufmerksam machen, dass mit Schulmail vom 18.03.2022 die Regelungen zur Maskenpflicht und Testbetrieb in den Schulen angepasst werden. Die für die weiterführenden Schulen gültigen Änderungen ab dem 05.04.2022 aus der Schulmail habe ich hier angefügt:
- Maskenpflicht:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, … eine Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Corona-Betreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Corona-Betreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien 04.04. – 08.04.22 bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
- Fortsetzung schulischer Testungen
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben ... [die Politiker] einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.
[Aus diesem Grund, d. Verf.] wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.
Ich begrüße es ausdrücklich, wenn Schülerinnen und Schüler – selbstverständlich nach persönlicher Entscheidung jedes Einzelnen – auch weiterhin freiwillig bis zu den Osterferien an den Selbsttests teilnehmen und eine schützende Maske im Innenraum der Schulen tragen.
Ich danke Ihnen und euch für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und hoffe, dass wir Schritt für Schritt aus der „Corona-Pandemie“ in die Normalität zurückkehren können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Alfred Scholemann
Maßnahmen und Hinweise zur Absicherung des Schulbetriebes in der Situation der aktuellen Corona-Pandemie
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
von den aktuell enorm steigenden Infektionszahlen sind grundsätzlich alle Schulen betroffen. Dies gilt auch für die Gesamtschule Hennef-West. Zur rechtlichen Grundlage zur Absicherung des Schulbetriebes verweise ich auf die Schulmail des MSB vom 02.02.2022, die Handlungsspielräume zur Unterrichtsorganisation im Falle schwieriger personeller Situationen im Rahmen der Corona-Pandemie beschreibt. Über den folgenden Link gelangen Sie unmittelbar zur Schulmail des Ministeriums:
https://www.schulministerium.nrw/02022022-massnahmen-und-hinweise-zur-absicherung-des-schulbetriebes
Ich wünsche allen am Bildungsprozess beteiligten Personen (Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern) Gesundheit und eine positive Gestaltung des Unterrichtsalltags.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Scholemann (Schulleiter)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich wünsche Ihnen und euch ein gesundes und glückliches Jahr 2022. Ich wünsche mir so sehr, dass die Corona-Pandemie so schnell wie möglich beendet ist und wir wieder zur Normalität zurückkehren können.
Leider müssen wir auch ab dem 10.01.2022 weiter mit der anhaltenden Pandemie zurechtkommen. Mit einer Schulmail vom 06.01.2022 hat das Ministerium für Bildung (MSB NRW) Informationen zum Unterrichtstart nach den Weihnachtsferien bekannt gegeben.
Diese sind hier in Kürze dargestellt:
- Unterricht findet für alle Schüler*innen in Präsenzform statt
- Die AHA- und Lüftungsregeln sowie alle anderen Regelungen zur Hygiene bestehen, wie sie bereits vor den Weihnachtsferien gegolten haben fort.
- Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus.
Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen mit Antigen-Selbsttests teilnehmen müssen. Die Testungen werden wie im bisher üblichen Testrhythmus an drei Tagen in der Woche durchgeführt (Montag, Mittwoch, Freitag).
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
bleiben Sie/bleibt achtsam in Bezug auf das Corona-Virus.
Ich bitte, unbedingt darauf zu achten, dass im Sinne des Infektionsschutzes keine erkrankten Schüler*innen in die Schule geschickt werden. Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis.
Für die Gesamtschule Hennef-West: Alfred Scholemann
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich möchte euch und Ihnen, liebe Eltern, erneut ein gesegnetes Weihnachtsfest wünschen. Ich weiß, dass die durch die Pandemie beeinflussten Feierlichkeiten beim Weihnachtsfest und zum Neujahreswechsel auch in diesem Jahr besonderen Regelungen unterliegen, wünsche Ihnen aber trotz allem ein besinnliches Fest.
Ich möchte aber zusätzlich mit diesem kurzen Elternbrief alle Schüler*innen und Sie als Eltern darauf aufmerksam machen, dass wir letztlich die Folgen der neuen Corona-Variante auch für den Schulalltag noch nicht abschätzen können. Grundsätzlich gehe ich auch nach den Weihnachtsferien vom Präsenzunterricht in den Schulen aus, ganz sicher sein kann man sich allerdings nicht.
Deshalb habe ich drei Bitten an die Schüler*innen (und deren Eltern):
- Bitte nehmt an den letzten Schultagen vor den Weihnachtsferien euer gesamtes Arbeitsmaterial inkl. Büchern und Heften mit nach Hause, so dass ihr die Materialien für das Distanzlernen zuhause nutzen könnt.
- Bitte überprüft eure digitalen Endgeräte, mit denen ihr am Distanzunterricht teilgenommen habt bzw. teilnehmen würdet, auf Funktionalität.
- Bitte überprüft außerdem euren Zugang zum Programm „Teams“ (Passwörter usw.), so dass ihr – sollte wieder Distanzunterricht nötig werden – an diesem Unterricht von zuhause aus teilnehmen könnt.
Diese Information ist lediglich vorsorglich zu verstehen. Sollte tatsächlich in den Ferien eine Anweisung zum Distanzunterricht ab dem 10.01.2022 erfolgen, würden Sie von der Schule z.B. über die Homepage rechtzeitig informiert. Ich danke für euer und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen gez. Alfred Scholemann
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit der soeben eingegangenen Schulmail ergeben sich Änderungen zur Maskenpflicht im Unterricht ab dem morgigen Schultag. Ich bitte alle im Lernprozess der Schule Beteiligten um Beachtung. Den Text der heutigen Schulmail habe ich auszugsweise – aber inhaltlich nicht verzerrend – hier eingefügt.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.
Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund.
Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.
Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. (…)
(…) Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern
Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.
Betreten des Schulgeländes, Schulmitwirkungsgremien usw.
(…) Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).
Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.
Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 CoronaBetrVO).
Schulschwimmen
Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung (s.o.). (…) [gez. Staatssekretär Mathias Richter]
Bleiben Sie sehr achtsam in Bezug auf das Corona-Virus und natürlich, bleiben Sie gesund.
Für die Gesamtschule Hennef-West: Alfred Scholemann