Fragen und Antworten

Finden Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen!

Unsere Schule arbeitet in der Sekundarstufe I mit einem Förder- und Forderkonzept, das eine gezielte individuelle Förderung leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Dies geschieht u.a. durch Formen der inneren Differenzierung im Unterricht sowie durch die Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik. Weitere Informationen finden Sie im Schulprogramm.

Eine einfache Antwort auf diese Frage kann so vielfältig ausfallen, wie die Probleme die Kinder haben können Das Motto "Was Du hast, können viele haben. Doch wer Du bist, kann keiner sein." zeigt die Richtung unserer pädagogischen Arbeit auf. Lesen Sie dazu den Artikel aus dem Schulprogramm zur sonderpädagogischen Förderung oder im Menüpunkt pädagogische Arbeit diesen Artikel.

Pro Tag darf nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben werden. Eine mündliche Leistungsüberprüfung, die in einer modernen Fremdsprache durchgeführt wird, zählt wie eine Klassenarbeit. Weitere schriftliche Leistungsüberprüfungen dürfen nicht am gleichen Tag stattfinden. In den Jahrgängen fünf bis zehn werden grundsätzlich nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben. In den Wochen mit zwei Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit keine zusätzlichen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden. Für die Oberstufe gilt § 14 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Schriftliche Klassenarbeiten sollen gleichmäßig über die Schulhalbjahre verteilt werden. Sie dürfen nicht am Nachmittag geschrieben werden und sollen zudem rechtzeitig angekündigt werden. Der Korrekturzeitraum einer Klassenarbeit beträt maximal drei Wochen. Innerhalb dieser Zeit müssen die Arbeiten korrigiert, benotet, zurückzugeben und besprochen worden sein. Vor der Rückgabe und Besprechung der Arbeit darf in demselben Fach keine neue Arbeit geschrieben werden.

Arbeitsbgemeischaften werden nicht Noten bewertet. 

Der AG-Leiter bescheinigt lediglich folgendes: 
xy hat an der AG teilgenommen 
xy hat an der AG mit Erfolg teilgenommen 
xy hat an der AG mit großem Erfolg teilgenommen

Die Formulare zum Bildungs- und Teilhabe-Paket finden Sie hier (bitte klicken).

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1. Stunde 08.10 – 08.55 Uhr 
2. Stunde 08.55 – 09.40 Uhr 
3. Stunde 10.00 – 10.45 Uhr 
4. Stunde 10.45 – 11.30 Uhr 
5. Stunde 11.45 – 12.30 Uhr 
6. Stunde 12.30 – 13.15 Uhr 
7. Stunde 13.15 – 14.05 Uhr MiPa 
8. Stunde 14.05 – 14.50 Uhr 
9. Stunde 14.50 – 15.35 Uhr 
10. Stunde 15.35 – 16.20 Uhr 

Dienstags und freitags endet der Unterricht für die Sekundarstufe I nach der 6. Stunde

Die Nacharbeit unter Aufsicht kann nach § 53 Abs. 2 SchulG als erzieherische Maßnahme angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden.

Nach § 53 Absatz. 2 des Schulgesetzes ist die Wegnahme von Gegenständen als erzieherische Maßnahme zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist. Grundlos dürfen Gegenstände, wie ein Mobiltelefon nicht weggenommen werden. Vielmehr muss eine Störung entweder schon eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Unsere Schülerinnen und Schüler bekommen grundsätzlich ihr Eigentum nach Schulschluss zurück, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte keine andere Regelung wünschen.

Eine Übersicht der Bücher im Eigenanteil finden Sie hier:

Bücher im Eigenanteil

Sie können über die Firma Astra direkt ein Schließfach ab 2€ pro Monat an unserer Schule mieten. Informieren Sie sich über die Homepage der AstraDirekt über die tatsächlichen Kosten (Kaution und Fachgröße).

In die Klassen 6 bis 9 gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung über. Am Ender der Jahrgangsstufe 9 können die Schüler den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben. In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hauptschulabschluss der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts, mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern mit Unterricht auf der Grundebene sowie in den anderen Fächern zweimal mindestens befriedigende und im Übrigen höchstens in einem Fach nicht ausreichende Leistungen. Mit diesem Abschluss wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erworben, wenn die Leistungen in mindestens drei Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene, im Fach des Wahlpflichtunterrichts und in den anderen Fächern mindestens befriedigend sowie im Unterricht auf der Grundebene mindestens gut sind. Minderleistungen können in begrenztem Umfang ausgeglichen werden. Gymnasiale Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien. Es gelten die Bestimmungen der APOGOSt.

Ist Ihr Kind in Klasse 5, 6 oder 7 so muss es auch an Langtagen in der Mittagspause auf dem Schulgelände aufhalten. In den Jahrgängen 8, 9 und 10 dürfen die Schüler in der Mittagspause zur Nahrungsaufnahme das Schulgelände verlassen, sofern sie eine von der Schule ausgefertigte Bescheinigung mit sich führen. Diese Bescheinigung kann im Sekretariat beantragt werden.

Bitte rufen Sie am Tag des Fehlens ihres Kindes in der Schule an. Ist Ihr Kind wieder gesund, muss die Fehlzeit im Schulplaner vermerkt sein. Fehlt Ihr Kind länger als drei Tage, so ist eine ärztliche Bescheinigung über die Schulunfähigkeit der Schule zu übermitteln.

Beurlaubungsanträge sind schriftlich und mindestens eine Woche vor den geplanten Beurlaubungstermin an die Schule zu richten. Ist die Beurlaubung länger als zwei Tage geplant oder liegt im Zeitraum vor oder nach Ferien oder Feiertagen, so ist der Antrag an die Schulleitung zu stellen. Aus dem Antrag muss deutlich werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Anträge, die den Zweck haben, preiswertere Reisetermine zu nutzen, sind nicht genehmigungsfähig.

Die Entscheidung, ob hitzefrei gegeben wird, trifft die Schulleitung. Hierbei wird die aktuelle Wetterprognose berücksichtigt. Die Erziehungsberechtigten werden über einen Elternbrief oder das Mitteilungsheft mindestens einen Tag im Voraus darüber informiert, ob und in welcher Form hitzefrei gewährt wird. er tut dies auf Grundlage den unten aufgeführten Erlasses des Kultusministeriums Erlass: Wird der Unterricht bei großer Wärme durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, wenn möglich nach Anhörung des Lehrerrats und der Schülersprecherin oder des Schülersprechers, ob Hitzefrei gegeben wird. Eine eindeutig bestimmte Temperaturgrenze lässt sich nicht festlegen, da die physiologische Wirkung hoher Lufttemperaturen entscheidend von der herrschenden relativen Luftfeuchtigkeit mitbestimmt wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 °C auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 °C, so darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule – z. B. Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse – sind zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht, z. B. Kreislaufbeschwerden und Hitzestau, so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien. Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen, Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.